Die Profess

Ein erstes Versprechen

Nach Ablauf des Noviziates kann die zeitliche Profess abgelegt werden. Auf drei Jahre verspricht der junge Mitbruder Beständigkeit, klösterlichen Lebenswandel und Gehorsam nach der Regel des heiligen Benedikt. Während dieser Zeit wird die Ausbildung oft außerhalb des Klosters fortgesetzt, zum Beispiel mit dem Theologiestudium oder einer Berufsausbildung.

Die ewige Profess

Frühestens nach diesen drei Jahren kann die feierliche ewige Profess mit ewigen Gelübden abgelegt werden. Über die Zulassung entscheidet das Kapitel, die Versammlung aller Mönche. Durch die Profess erhält der Mönch Sitz und Stimme am Kapitel und damit auch die Mitverantwortung für die Gemeinschaft und das Kloster.

Ob ein Mönch auch Priester wird, hängt zunächst von seiner Berufung ab, die er von Gott empfangen hat. Innerhalb der Gemeinschaft gibt es zwischen Priestern und Brüdern keinen Unterschied.

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Profess Pater Elija Oberndorfer(Kopfbereich dieser Seite ) (c) Alfred Hochleithner